Rechtsberatung – persönlich & kompetent

Unsere erfahrenen Juristen beraten Sie bei Fra-gen zum Stockwerkeigentums-, Miet-, Bau- & Nachbarschaftsrecht. Jetzt Termin vereinbaren oder telefonische Auskunft nutzen.

Rechtsberatung

Zerbrechen Sie sich bei Rechtsfragen nicht den Kopf.
Fragen Sie einfach unseren Rechtsdienst.

“>Die Mitgliedschaft beim HEV beinhaltet bei allen Sektionen das Recht auf kostenlose telefonische Rechtsauskunft. Sie werden von unseren qualifizierten Mitarbeitenden professionell beraten – zu allen Rechtsfragen rund um die Themen Eigentum, Mietrecht, Nachbarrecht, Steuer-recht, Stockwerkeigentum und Dienstbarkeiten.

Eine mündliche Auskunft bis 15 Minuten pro Jahr (im Sinne einer Erstbeurteilung) ist im Mitgliederbeitrag inbegriffen. Länger dauernde Bera-tungen und schriftliche Auskünfte werden in Rechnung gestellt.

Wir beraten Sie gerne

lic. iur. Matthias Fricker

Rechtsanwalt

Kirchenfeldstrasse 8
5630 Muri

Telefon 056 664 37 37

muri@frickerseiler.ch

Dr. iur. Samuel Egli

Rechtsanwalt

Bahnhofplatz 1
5610 Wohlen

Telefon 056 611 91 00

s.egli@frickerseiler.ch

MLaw Dominik Peter

Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht

chkp.ag Rechtsanwälte Notariat

Zürcherstrasse 8
5620 Bremgarten

Telefon 056 204 41 41

dominik.peter@chkp.ch

MLaw and Economics Patrik Burri

Rechtsanwalt

Bahnhofplatz 1
5610 Wohlen

Telefon 056 611 91 00

p.burri@frickerseiler.ch

HEV - Ratgeber

Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen - kompetent und verständlich. (Nur für Mitglieder)

Zu den Fragen und Antworten

Schlichtungsstelle

Die Schlichtungsbehörden werden auch Schlichtungskomission, Wohnungsamt, Mietamt oder Schlichtungsstelle genannt. Diese erste Instanz zur Behandlung von mietrechtlichen Streitigkeiten ist paritätisch zusammengesetzt. Sowohl Vertreter des HEV als auch der Mietverbände sind vertreten.

Zuständig ist immer die Behörde, die für den Ort der Mietsache zuständig ist. 

Aufgaben der Schlichtungsstelle

  • “>die Beratung der Parteien in Mietfragen
  • das Herbeiführen einer Einigung bei Streitigkeiten zwischen den Mietparteien
  • das Fällen der nach Gesetz erforderlichen Entscheide
  • als Schiedsgericht zu amten, wenn die Parteien dies verlangen
  • In einigen Fällen (namentlich: Kündigung, Erstreckung des Mietverhältnisses und Verwendung von hinterlegten Mietzinsen) können sie Entscheide fällen.

“>Die Schlichtungsstelle wird auf Gesuch jener Partei tätig, welche eine Forderung an die anderen Partei hat. Im Gegensatz zum Gerichtsverfahren ist das Schlichtungsverfahren kostenlos.

So suchen Sie Ihre Schlichtungsstelle

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*Stand: 31.12.2024

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