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Finden Sie hier auf einen Blick alle für Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer wichtigen kantonalen Formulare, Gesetze und Berechnungsgrundlagen.

Links und weiterführende Informationen

Amtliche Formulare

“>Kündigungen seitens des Vermieters haben immer auf dem kantonalen, amtlichen Formular zu erfolgen. Ansonsten sind sie nichtig. Auch einseitige Vertragsänderungen wie z.B. Mietzinserhöhungen müssen mit dem kantonalen, amtlichen Formular mitgeteilt werden. Finden Sie hier den Link zu den Formularen des Kantons Aargau:

Kantonales amtliches Kündigungsformular

Amtliches Formular einseitige Vertragsänderungen

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